Zivilrecht III – Niedersachsen Juli 2019 Examensklausur 1. Staatsexamen
- In 1. Examen, Niedersachsen, Zivilrecht

RÜ-Treffer
Auswertung des Sachverhalts:
- Zulässigkeit einer Leistungsklage, einfache Streitgenossen, sachliche Zuständigkeit und Streitwert bei Schmerzensgeld, (hier: schwerste Hirnschäden), örtliche Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung, § 32 ZPO, Postulationsfähigkeit § 78 Abs. 1 ZPO
- Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Umfang und Reichweite von Verkehrssicherungspflichten
- Funktion, Bedeutung und Umfang von Schmerzensgeld, § 253 Abs. 2 BGB
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit, § 1093 BGB
- Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – hierbei insb. Schutzinteresse des Gläubigers und Erkennbarkeit für den Schuldner
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