#AlpmannNews: Verletzung des Rechtsfahrgebots nicht immer rücksichtslos vom 08.02.2023
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Wer sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, handelt regelmäßig lediglich unachtsam und nicht rücksichtslos, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Deswegen stelle sein Verhalten keine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung dar, die ein rücksichtsloses Handeln erfordere, so das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.11.2022 – 2 Ss 34/22).
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Verletzung des Rechtsfahrgebots nicht immer rücksichtslos. In: beck-aktuell, 06.02.2023, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-zweibruecken-verletzung-des-rechtsfahrgebots-nach-laengerem-urlaub-in-land-mit-linksverkehr-nicht-ruecksichtslos, abgerufen am 08.02.2023).