Strafrecht S1, Abschlussverfügung Staatsanwaltschaft – NRW, HE November 2020 2. Staatsexamen
- In 2. Examen, Hessen, NRW, Strafrecht

RÜ-Treffer
Auswertung des Sachverhaltes:
- Abgrenzung Tötungsvorsatz zu bewusster Fahrlässigkeit, ggf. Mordmerkmale
- Gefährliche Körperverletzung, ggf. Körperverletzung mit Todesfolge
- Gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr, Qualifikation nach § 315 Abs. 3 (Unglücksfall, Verursachung schwere Gesundheitsschädigung
- Verwertbarkeit Spontanäußerung, Übergang zur Beschuldigtenvernehmung
- Beweiswürdigung, Zeuge mit Belastungstendenz gegen Beschuldigten
- Beschlagnahme Patientenunterlagen eines früheren Mitbeschuldigten, Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 1 StPO, Maßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger, § 160 a Abs. 2 StPO
Materiell-rechtlich war der Fall an BGH RÜ 2019, 576 angelehnt, wobei der BGH viele Argumente für einen Tötungsvorsatz des Angeklagten herausarbeitete, während das Tatgericht nur eine Körperverletzung mit Todesfolge angenommen hatte.