#AlpmannNews: Raser nach tödlichem Unfall zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt vom 07.04.2021
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Wegen eines tödlichen Raserunfalls bei mehr als 230 Stundenkilometern auf der Autobahn ist ein 24-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte mit seinem Sportwagen auf der Überholspur der A9 einen anderen Autofahrer von hinten gerammt. Der 22-Jährige am Steuer des anderen Wagens starb binnen kürzester Zeit. Das Landgericht Ingolstadt (Urt. v. 6.4.21, Az. 1 Ks 41 Js 18694/19) sprach den Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens § 315d StGB schuldig.
Hier geht‘s zum Beitrag von LTO! ( „Die Autobahn als Spielwiese gebraucht“. In: Legal Tribune Online, 06.04.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-ingolstadt-1ks41js1869419-raser-autbahn-toedlicher-unfall-verbotenes-kraftfahrzeugrennen-haft-gefaengnis/?fbclid=IwAR04LjB2al-cuQLiOuo3VwsEbdiG-YBLt3yfpHnrCZL0hErvXsh_QxU66BU, abgerufen am 07.04.2021).