#AlpmannNews: Keine Bestechlichkeit oder Bestechung von Mandatsträgern in Maskenaffäre vom 13.7.2022
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Der Bundesgerichtshof sieht in der Maskenaffäre den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen einen bayerischen Landtagsabgeordneten und einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten nicht erfüllt (Beschluss vom 05.07.2022 – StB 7-9/22). Nach dem Willen des Gesetzgebers sei bei Politikern nur die Annahme von Gegenleistungen für Handlungen “bei der Wahrnehmung des Mandates” strafbar, also etwa bei Abstimmungen im Parlament, in Ausschüssen oder in der Fraktion, befanden die Richter des 3. Strafsenats. Dass Abgeordnete außerhalb der politischen Arbeit ihren Einfluss geltend machten, werde vom Paragrafen 108e des Strafgesetzbuch nicht erfasst.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Keine Bestechlichkeit oder Bestechung von Mandatsträgern in Maskenaffäre. In: beck-aktuell, 12.07.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-beschuldigte-der-maskenaffaere-bleiben-straffrei?fbclid=IwAR0IA13JZq4yQbqLsdptd6jYFsQmuHQx5fMUt6acDH5HzCYwgkbwDDxFc1I, abgerufen am 13.7.2022).