#AlpmannNews: Gefahr für öffentliche Sicherheit – Kein T-Shirt mit “mmmhhh Z-itronenlimonade” auf Demo vom 04.05.2022
- In Allgemein
Warning: Undefined array key 0 in /home/www/alpmann-blog/wp-content/themes/dandelion-child/includes/post-template.php on line 74
Das OVG Sachsen-Anhalt hat im Zusammenhang mit einer geplanten Demonstration T-Shirts wegen “Billigung eines Angriffskrieges” verboten (Beschl. v. 27.04.2022, Az. 3 M 45/22). Die Shirts mit dem weißen Aufdruck “mmmhhh Z-itronenlimonade” sollten am Freitag auf einer Versammlung in Halle getragen werden. Anders als das Verwaltungsgericht Halle bestätigte das OVG in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren das Verbot der Kleidungsstücke. Die Versammlung war unter dem Motto “Gegen die Diskriminierung von Zitronenlimonade” angemeldet worden.
Die Verwendung der T-Shirts als Kundgebungsmittel erfülle nach summarischer Prüfung den objektiven Straftatbestand der Billigung eines Angriffskrieges, so das Gericht. Es sei im Stil des typischen, von den russischen Armeekräften verwendeten groben Pinselstrichs gestaltet. Bei dem Aufdruck war demnach der Buchstabe “Z” überdimensional groß abgedruckt. Durch die Verwendung gehe daher eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Gestalt der Unverletzlichkeit der Rechtsordnung aus.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Kein T-Shirt mit “mmmhhh Z-itronenlimonade” auf Demo. In: Legal Tribune Online, 28.04.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-magdeburg-3m45-22-versammlung-t-shirt-z-itronenlimonade-russland-billigung-angriffskrieg/?fbclid=IwAR0G2bx_Lp0_IaGOw2wocyKkZKkxYDQBC1Xtzo4U_zD-rAe_2iNhv49CHEg, abgerufen am 04.05.2022).