Zivilrecht II – Niedersachsen Oktober 2018 Examensklausur 1. Staatsexamen
- In 1. Examen, Niedersachsen, Zivilrecht


E1-Kurstreffer
Auswertung des Sachverhaltes:
- Rückgriff des Letztverkäufers gegen den Zwischenhändler für die Kosten der Nacherfüllung (hier Abtragen und Neuanbringen einer Tapete), § 445 a Abs. 1 BGB mit Rügeobliegenheit § 377 HGB und Verjährung nach § 445 b BGB
- Rückgriff des Zwischenhändlers gegen den Großhändler, Auswirkungen bei Kenntnis des Mangels innerhalb der Lieferkette
- Wirksamkeit der Abtretung einer Kaufpreisforderung bei Abtretungsverbot, §§ 399 BGB, 354 a Abs. 1 S. 1 HGB; Erfüllung trotz Abtretungsverbot, §§ 362 Abs. 1 BGB, § 354 Abs. 1 S. 2 HGB
- Bereicherungsrechtlicher Rückgriff gem. § 816 Abs. 2 BGB
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