Zivilrecht II – Niedersachsen Juli 2019 Examensklausur 1. Staatsexamen
- In 1. Examen, Niedersachsen, Zivilrecht

E1-Kurstreffer
Auswertung des Sachverhalts:
- Verfügung über Haushaltsgegenstand (hier: TV Gerät), Anwendung des § 1369 Abs. 1 BGB analog auch bei Veräußerung von Gegenständen des anderen Ehegatten; Erst-Recht-Schluss
- Gutgläubiger Erwerb, §§ 929 S. 1, 932 Abs. 1 S. 1 BGB und Abhandenkommen, § 935 Abs. 1 BGB, Herausgabeansprüche gegen den Erwerber
- Schenkung (hier Brosche als Erbstück) unter Lebenden unter Einsatz eines Minderjährigen als Bote/Stellvertreter, § 165 BGB und Überbringung der WE erst nach dem Tod des Schenkers, §§ 130 Abs. 2, 153 BGB, Heilung von Formfehlern durch Bewirkung, 518 Abs. 2 BGB
- Neutrale Geschäfte eines Minderjährigen bei Veräußerung fremder Sachen (hier gestohlene Uhr), §§ 929 S. 1, § 107 BGB, Bezugspunkt der Bösgläubigkeit § 932 Abs. 2 BGB; erweiterter Minderjährigenschutz?
- Erlösherausgabeansprüche des Erben, insb. § 816 Abs. 1 S. 1 BGB bei höhem Verkaufserlös,
- Ansprüche aus GoA gegen Minderjährigen Geschäftsführer
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