Zivilrecht I – NRW April 2016 Examensklausur 1. Staatsexamen
- In 1. Examen, NRW, Zivilrecht
Auswertung des Sachverhaltes:
- Rückabwicklung eines nach arglistiger Täuschung abgeschlossenen Kaufvertrags nach Gewährleistungs- und Bereicherungsrecht
- Aufwendungsersatz
- Ersatz nicht gezogener Nutzungen
- Zurückspringen der Gefahr auf den Verkäufer nach § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB bei Annahmeverzug
- Rechtsfolgen verschärfter Bereicherungshaftung – § 142 Abs. 2 BGB
- Saldotheorie
Lösungshinweis

Zu diesem Examensklausursachverhalt gibt es Lösungshinweise von Alpmann Schmidt.
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