Zivilrecht I – Niedersachsen Oktober 2018 Examensklausur 1. Staatsexamen
- In 1. Examen, Niedersachsen, Zivilrecht


E1-Kurstreffer
Auswertung des Sachverhaltes:
- Schadensersatz wegen Begleitschäden im Zusammenhang mit einem Werkvertrag, §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB; Zurechnung der Pflichtverletzung, Auswahlverschulden, Vertretenmüssen, § 31 BGB (analog) und § 278 BGB
- Deliktische Ansprüche, §§ 823 Abs. 1 mit § 31 BGB (analog) , 831 BGB mit Exkulpationsversuch gem. 831 Abs. 1 S. 2 BGB
- Einbindung der Ansprüche über Aufrechnung, § 389 BGB/Zurückbehaltungsrecht, 273 Abs. 1 BGB
- Keine akzessorischen Ansprüche gegen den Geschäftsführer einer GmbH, Umkehrschluss aus § 13 Abs. 2 GmbHG
- Umfang der Nacherfüllung beim Werkvertrag, §§ 634 Nr. 1, 635 BGB; Ausschluss von Mängelrechten, § 640 Abs. 3 BGB und Einrede der Unverhältnismäßigkeit, § 635 Abs. 3 BGB
- Verjährung der Ansprüche bei Materialien, die an ein Bauwerk angebracht werden, Erwägungen/Diskussion bei § 634 a Abs. 1 Nr. 2/Nr. 3 BGB
- Schadensersatzansprüche gem. §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 S.1 Alt. 2 BGB; Verschulden des Lieferanten und Herstellers; Verneinung/Problematisierung der Zurechnung
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