Strafrecht – Sachsen August 2020 Examensklausur 1. Staatsexamen
- In 1. Examen, Sachsen, Strafrecht

Lösungshinweis vorhanden

RÜ-Treffer
Auswertung des Sachverhalts:
- Diebstahl, Gewahrsams-/Eigentumsverhältnisse, räuberischer Diebstahl
- Körperverletzungsdelikte, Nötigung, Freiheitsberaubung
- Beteiligung durch Unterlassen
- Rechtfertigungsgründe: Notwehr, Notstand, Festnahmerecht
- Beweisverwertungsverbot bei Fehlen einer qualifizierten Belehrung, Vernehmungs- bzw. Beschuldigtenbegriff
In der prozessualen Zusatzfrage ging es zum einen um den Beschuldigtenbegriff sowie die Anforderungen an eine Vernehmung i.S.v. § 136 Abs. 1 StPO (vgl. dazu BGH RÜ 2019, 582). Zum anderen war zu diskutieren, ob aus einer fehlenden „qualifizierten“ Belehrung ein Beweisverwertungsverbot folgt. Diese Frage wurde jüngst in BGH RÜ 2019, 31 behandelt.
Lösungshinweis
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