Strafrecht – Niedersachsen Juli 2018 Examensklasur 1. Staatsexamen
- In 1. Examen, Niedersachsen, Strafrecht

- § 242 StGB. Problem: Rechtswidrigkeit der Zueignungsabsicht bei einem Lieferanspruch aus einer Gattungsschuld. Vorstellungsbild des rechtskundigen Täters. Ggf. Prüfung § 243 I 2 Nr. 1 StGB. Streit um die Zweitzueignung bei § 246 StGB
- Diebstahlsqualifikationen nach § 244 StGB
- 244 I Nr. 1a StGB: ca. 30 cm stabiler Zelthering als gefährliches Werkzeug
- Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl, Begriff der dauerhaft genutzten Privatwohnung nach § 244 IV StGB n.F., Irrtum hinsichtlich der Eigenschaft nach § 244 IV StGB
- Konkurrenzen Sachbeschädigung zu § 244
- § 259 StGB: Problem: Mitverzehr der Beute als Sichverschaffen; Unterschlagung durch Insichbringen
- Gefährliche Körperverletzung, § 223, § 224 I Nr. 2, 3 und Anstiftung dazu
- Abweichung zwischen Täterhandlung und Anstiftervorsatz bei Begehung einer anderen Qualifikation des § 224 StGB
- § 123 StGB war nicht zu prüfen
Wir bereiten Sie auf die künftigen Examensklausuren in Niedersachsen vor – C1-Crashkurse finden Sie in: