Strafrecht – Niedersachsen Januar 2019 Examensklausur 1. Staatsexamen
- In 1. Examen, Niedersachsen, Strafrecht


E1-Kurstreffer
Auswertung des Sachverhaltes:
- Tatkomplex:
- Abgrenzung vorsätzliche Tötungsdelikte (§ 212, § 211 StGB) im Verhältnis zu fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge
- Abgrenzung dolus eventualis als Erfolgsvorsatz im Verhältnis zu bloßer, bewusster Fahrlässigkeit.
- Probleme bei der objektiven Zurechenbarkeit wegen ggf. eigenverantwortlicher Selbstgefährdung des Opfers sowie eigenverantwortlicher Fremdgefährdung durch Dritte.
- Objektive Zurechenbarkeit bei medizinischen Vorschäden des Opfers?
- 224 StGB: Probleme zum gefährlichen Werkzeug; hinterlistiger Überfall, lebensgefährdende Behandlung.
- Fahrlässige Tötung durch Unterlassen §§ 222, 13 StGB, Probleme zur Garantenstellung, Abgrenzung täterschaftliches Unterlassen zu Unterlassen als bloßer Teilnehmer
- Probleme zur objektiven Zurechnung bei schwacher körperlicher Konstitution des Opfers.
- Tatkomplex:
- Abgrenzung Raub – räuberische Erpressung.
- Begriff der Bande
Wir bereiten Sie auf die künftigen Examensklausuren in Niedersachsen vor – C1-Crashkurse finden Sie in: