Strafrecht – Hessen August 2020 Examensklausur 1. Staatsexamen
- In 1. Examen, Hessen, Strafrecht





Auswertung des Sachverhalts:
- Tötungsdelikte, niedrige Beweggründe, Kausalität, objektive Zurechnung, Zweithandlung eines Dritten
- Notwehr, Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung, Irrtum über Rechtfertigung, Abgrenzung Erlaubnistatbestandsirrtum/Erlaubnisirrtum
- Erfolgsqualifizierter Versuch, wesentliche Kausalabweichung, versuchte Körperverletzung mit Todesfolge, gefahrspezifischer Zusammenhang
Die Klausur behandelte strafrechtliche „Klassiker“, die ausführlich Gegenstand des E1-Jahreskurses von Alpmann Schmidt sind. Kausalität und objektive Zurechnung im Zusammenhang mit „Zweithandlungen“ sind darüber hinaus Thema des C1-Craskurses und werden auch in BGH RÜ 2016, 163 behandelt. Die Erforderlichkeit der Notwehr beim Einsatz von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist ebenfalls Teil des C1-Crashkurses und etwa in BGH RÜ 2018, 23 erläutert. Die versuchte Körperverletzung mit Todesfolge ist Schwerpunkt des Falls 13 des AT-Kursprogramms. Die „Gubener Hetzjagd“, die Vorbild für den Verfolgungsteil der Klausur war, ist zudem mit detaillierter Lösung im AS-Skript Strafrecht BT 2 (2020), Rn. 188 ff. dargestellt.
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