Strafrecht – Berlin Juni 2021, 2. Staatsexamen, Wahlklausur (Revisionsrecht)
- In 2. Examen, Berlin, Strafrecht

RÜ-Treffer
Auswertung des Sachverhalts:
- Zulässigkeit: Revisionseinlegung per Fax, Revisionseinlegungsfrist
- Verfahrensrechtliche Fragen: Nachholung Eröffnungsbeschluss in Hauptverhandlung, fehlerhafte Besetzung für Eröffnungsbeschluss; Ablehnung Schöffe wegen Befangenheit, Präklusion der Befangenheitsrüge; Unterbrechung der Hauptverhandlung, „Schiebetermin“, Zulässigkeit der Verlesung der Angaben des Angeklagten
- Materiell-rechtliche Fragen: Vorgetäuschter „Raubüberfall“, Gewahrsamsverhältnisse, Mitgewahrsam eines Mitarbeiters, Dreieckserpressung, Diebstahl mit Waffen, Abgrenzung Raub/räuberischer Erpressung, Raubqualifikationen
Die Problematik der korrekten Nachholung des Eröffnungsbeschlusses in der Hauptverhandlung findet sich u.a. in BGH RÜ2 2018, 13. Zu einem vorgetäuschten Überfall durch einverständliches Zusammenwirken des Überfallenden und eines Mitarbeiters siehe BGH RÜ 2018, 375.