Referendariat in NRW – Einstieg und Bewerbung
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Das erste Staatsexamen ist geschafft – und jetzt? Für viele stehen zunächst ein Urlaub und ganz viel Erholung an, bevor es mit neuem Schwung in den Juristischen Vorbereitungsdienst, kurz das Referendariat, geht. Damit dieser Start reibungslos verläuft, sollten im Vorfeld bei der Bewerbung und Vorbereitung einige Dinge beachtet werden.
1. Bewerbung – wo, wie was?
Zunächst muss man sich für einen Ort entscheiden. In NRW z.B. bewirbt man sich direkt bei den jeweiligen Oberlandesgerichten (Köln, Düsseldorf, Hamm). In den einzelnen Bezirken wird dann meist ein Landgericht als Stammdienststelle bestimmt, wobei nach Möglichkeit und Kapazität auch die Ortswünsche der Referendare aus der Bewerbung berücksichtigt werden. Von der Stammdienststelle werden die Referendare dann zu den jeweiligen Einzelausbildern (Richter/innen am AG/LG, Staatsanwälte etc.) gesendet. Informationen zu den konkreten Bewerbungsfristen, Einstellungsterminen und den nötigen Unterlagen geben die jeweiligen OLGs auf den Seiten ihrer Referendarabteilungen im Internet. Bei weiteren Fragen, zum Beispiel zu den Einstellungschancen im Wunschmonat oder am Wunschort, hilft oft auch ein Anruf in der Referendarabteilung weiter.
2. Unterhaltsbeihilfe, nötige Versicherungen
Nachdem die Bewerbung abgeschickt ist, sollte man sich auch zu den eigenen Finanzen Gedanken machen. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt z.B. in NRW momentan rund 1225 € (= Grundbetrag), je nach Familienstand, Anzahl der Kinder oder Höhe der Nebeneinkünfte kann dieser Betrag variieren. Vom Grundbetrag werden dann noch Lohnsteuer, Kirchensteuer, sowie Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
Die Krankenversicherung muss selbst abgeschlossen und eine Versicherungsbestätigung bei der Stammdienststelle eingereicht werden. Falls der Beginn des Referendariats in die Zeit um den 25. Geburtstag fällt, sollte neben einer eigenen Krankenversicherung auch eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da die Familienversicherung ab diesem Zeitpunkt entfällt.
3. Nebentätigkeiten
Nebentätigkeiten sind bei Referendaren sehr beliebt, um die Unterhaltsbeihilfe aufzustocken. Bevor eine Nebentätigkeit jedoch aufgenommen werden kann, muss bedacht werden, dass diese üblicherweise anzuzeigen und in den meisten Fällen auch genehmigungspflichtig ist. Genehmigungsanträge sollten idealerweise schon vier bis sechs Wochen vor Beginn des Referendariats bei der Stammdienststelle eingereicht werden, um eine ununterbrochene Ausübung der Nebentätigkeit zu gewährleisten. Über die Genehmigung wird je nach Einzelfall entschieden, als Richtwerte werden jedoch immer wieder maximal 10 Wochenstunden für juristische Tätigkeiten beziehungsweise maximal 8 Wochenstunden für nichtjuristische Tätigkeiten genannt. Das Entgelt für die Nebentätigkeit sollte das Eineinhalbfache des Grundbetrages nicht übersteigen, da die Mehreinnahmen dann vom Grundbetrag abgezogen werden. Die genaue Regelung hierzu lässt sich in der Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nachlesen.
Diese Informationen sollten Euch bei Euren ersten Schritten Richtung Rechtsreferendariat helfen – weitergehende Informationen findet ihr auf den Internetseiten Eurer Referendarabteilungen. Wie es nach der Ernennung zum Rechtsreferendar weitergeht, erfahrt ihr in meinem nächsten Blogbeitrag – schaut also gerne wieder vorbei!
Rebecca Albrecht