Prüfungen und Wahlstation
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1. Klausuren
Nach Abschluss der Anwaltsstation ist es dann plötzlich so weit: die Examensklausuren stehen vor der Tür! Der größte Teil des Referendariats ist vorbei und nun geht es ans Eingemachte.
In NRW stehen euch acht fünfstündige Klausuren bevor: vier davon aus dem Zivilrecht und jeweils zwei aus dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht. In der Regel erwartet euch folgender Ablauf:
Z 1 – Gerichtsklausur Zivilrecht
Z 2 – Anwaltsklausur Zivilrecht
Z 3 – Gerichtsklausur Zivilrecht
Z 4 – Anwaltsklausur Zivilrecht (evtl. Kautelarklausur)
S 1 – Staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung
S 2 – Erstinstanzliches Urteil oder Rechtsmittelgutachten im Strafrecht
V 1 – Gerichtsklausur Öffentliches Recht
V 2 – Behördliche Entscheidung oder anwaltliche Beratung im Öffentlichen Recht
Macht euch kurz vor den Klausuren nicht verrückt. Durchhalten und ruhig bleiben lautet die Devise! Versucht, jeweils nach den Klausuren abzuschalten und euch nicht den Kopf über Vergangenes zu zerbrechen. Nach Abgabe könnt ihr sowieso nichts mehr ändern. Richtet eure Gedanken auf die nächste Klausur und tankt Kraft, anstatt euch zu ärgern.
Die Klausurenzeit ist unfassbar anstrengend, aber auch sie hat ein Ende. Und wenn man erstmal im Klausurentunnel ist, vergeht die Zeit sehr schnell! Denkt also immer daran, dass ihr es bald geschafft habt!
Nach den Klausuren habt ihr in der Regel rund zwei Wochen Leerlauf, bevor es dann in die Wahlstation geht. Nutzt diese Zeit zum Abschalten und gegebenenfalls für Urlaub.
2. Wahlstation
Die Wahlstation dauert wieder drei Monate und schließt sich an den Klausurenmonat an. Hier habt ihr endlich komplett freie Hand bei der Stationswahl. Einzige Voraussetzung ist nach § 35 Abs. 2 Nr. 5 JAG NRW, dass die Stelle eine „sachgerechte Ausbildung“ gewährleistet. In der Wahlstation sind insbesondere Auslandsaufenthalte zum Beispiel bei Kanzleien, über das Auswärtige Amt oder bei Auslandshandelskammern möglich.
3. Mündliche Prüfung
Noch während der Wahlstation, nämlich im dritten Monat nach den Klausuren, werden euch die Ergebnisse der Klausuren mitgeteilt. Bei Bestehen findet die Mündliche Prüfung dann im fünften Monat nach den Klausuren statt, also zum Beispiel im November, wenn ihr die Klausuren im Juni geschrieben habt.
Ihr habt daher also mindestens einen Monat, um euch auf die Mündliche Prüfung vorzubereiten. Nutzt diese Zeit gut, um Aktenvorträge zu üben und euer Wissen aufzufrischen. Beschäftigt euch auch mit aktuellen Themen und lest eine Tageszeitung.
Zunächst ist euch nur der Monat der Mündlichen Prüfung bekannt; eine Ladung zum genauen Termin mit Mitteilung der Zusammensetzung der Prüfungskommission und des Rechtsgebiets des Aktenvortrags erfolgt erst rund 3 Wochen vor eurem Prüfungstermin. Das Rechtsgebiet des Aktenvortrags wird nach dem Zufallsprinzip den Terminen zugeordnet und stammt aus den Be-reichen Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht oder Arbeitsrecht. Welcher Prüfer welches Rechtsgebiet prüft, bestimmen die Mitglieder des Prüfungsausschusses; die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält daher keine Angaben hierzu.
Wie im ersten Examen könnt ihr euch nach Erhalt der Prüfernamen wieder Protokolle bestellen, zum Beispiel hier.
Beachtet dabei aber, dass die Zusammensetzung der Kommission sich noch ändern kann (auch mehrmals!). Steckt also nicht zu viel Zeit in die Vorbereitung auf die individuellen Prüfer. Mit breit aufgestelltem Basiswissen seid ihr auf die meisten Prüfer gut vorbereitet.
4. Und dann…?
Mit Bestehen der Mündlichen Prüfung und damit der Zweiten Staatsprüfung gilt euer öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis als beendet. Euer Gehalt erhaltet ihr dennoch für den gesamten Monat.
Da es bei den meisten Kandidaten für die Jobsuche oder eine Einstellung auf die konkrete Note ankommt, haben die wenigsten direkt im Anschluss an das Bestehen der Mündlichen Prüfung eine feste Stelle. Für die Übergangszeit bis zu einer Einstellung solltet ihr euch daher arbeitslos melden, insbesondere um euren Krankenversicherungsschutz nicht zu verlieren. Die Meldung muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit am Tag nach der Prüfung erfolgen. Das weitere Verfahren wird euch dann vor Ort erklärt.
Ich wünsche euch weiterhin viel Spaß in eurem Referendariat und hoffe, dass ich euch ein paar hilfreiche Hinweise geben konnte!
Liebe Grüße von
Rebecca Albrecht (Ass. jur.)