Öffentliches Recht II – NRW Januar 2017 Examensklausur 1. Staatsexamen
- In 1. Examen, NRW, Öffentliches Recht

RÜ-Treffer
Auswertung des Sachverhaltes:
- Sozietät zwischen Rechtsanwalt und Architekt entgegen Sozietätsverbot aus fiktivem Gesetz (vergleichbar § 59a BRAO)
- Urteilsverfassungsbeschwerde: insbesondere Normfehler
- Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG: Schwerpunkt bei der Verhältnismäßigkeit der 3-Stufen-Theorie (Rechtfertigt Interesse an einer funktionierenden Rechtspflege, Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit oder der Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, die Einschränkung möglicher Verbindungen in Sozietät?)
- Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG: Schwerpunkt bei der Rechtfertigung der Ungleichbehandlung (sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung? Verhältnismäßig umgesetzt? Dabei war die Übertragung der zu Art. 12 Abs. 1 GG gefundenen Ergebnisse möglich.)