Öffentliches Recht I – Niedersachsen Oktober 2020 Examensklausur 1. Staatsexamen
- In 1. Examen, Niedersachsen, Öffentliches Recht
Auswertung des Sachverhalts:
- Einstweiliger Rechtsschutz, § 80 Abs. 5 S. 1 Fall 2 VwGO
- Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis, § 49 Abs. 2 VwVfG
- Vereinsbeitritt auf öffentlicher Straße; kein Widerrufsrecht nach §§ 312, 312 g BGB, da keine Lieferung von Waren/Erbringung von Dienstleistungen
- Nebenbestimmungen: Widerrufsvorbehalt/Auflagen
- Etwaige Ermessensfehler
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