Nebentätigkeiten im Studium und Referendariat
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Erfahrungen und Tipps
Mit Beginn des Studiums steht für viele Studierende auch der Start in ein mehr oder weniger selbstständiges Leben an: Wohnortswechsel, die erste eigene Wohnung, die Haushaltsführung usw. Dabei kommt schnell die Frage auf, ob die Haushaltskasse nicht mit einem Job aufgebessert werden kann, damit es am Ende des Monats nicht wieder Nudeln mit Ketchup gibt …
Ich zumindest habe mich damals dafür entschieden, verschiedene Jobs neben und nach dem Studium anzunehmen. Meiner Erfahrung nach gibt es dabei jedoch ein paar Fragen, die man sich beantworten muss:
Wie bekommst Du einen guten Nebenjob?
Am Anfang stellte sich mir das Problem, wie man einen „guten“ Job findet. Bei dieser Frage sind natürlich auch die Erwartungen wichtig, die man an die Nebentätigkeit stellt: Ein hoher Verdienst? Ein Bezug zum Studium? Oder ein Nebenjob mit vielen sozialen Kontakten?
Zunächst stand für mich auch die Frage im Raum, ob ich eine Tätigkeit im juristischen Umfeld suche. Grundsätzlich gibt es hierfür – je nach Universitätsstadt – unterschiedliche Anlaufstellen: die Universität bzw. Lehrstühle, Rechtsanwälte, Repetitorien oder die Rechtsabteilung meist mittlerer oder großer Unternehmen.
Da ich jedoch meinen ersten Nebenjob direkt mit Beginn des Studiums aufnehmen wollte, entschied ich mich mangels grundlegender juristischer Kenntnisse zunächst für eine Anstellung als Verkäufer in einem Modegeschäft. Die eigentliche Jobsuche war dann schnell erledigt: Im Umkreis meiner Wohnung befand sich ein großes Modehaus. Ich sprach dort einen Mitarbeiter an, ob noch Aushilfen gesucht würden, und am nächsten Wochenende hatte ich bereits meinen ersten Arbeitstag. Was mich an dem Job begeistert hat, war der Kontakt zu vielen unterschiedlichen Kunden und die Herausforderung, ihren individuellen Wünschen gerecht zu werden. Dazu kam, dass der Stundenlohn für einen Studentenjob relativ hoch war, denn neben dem Grundgehalt wurde auch eine Verkaufsprovision gezahlt.
Grundsätzlich ist die Auswahl an nicht juristischen Nebenjobs in Städten groß. Neben Tätigkeiten im Einzelhandel können auch Jobs in der Gastronomie lukrativ sein, da zum Lohn in der Regel noch Trinkgelder hinzukommen. Jobs dieser Art findet man meist recht einfach, zum Beispiel über Annoncen in Zeitschriften für Studenten.
Doch lieber ein Nebenjob mit juristischem Bezug?
Nachdem ich zwei Jahre im Verkauf gearbeitet hatte, wollte ich mir eine inhaltlich anspruchsvollere Tätigkeit suchen. Dabei kam mir der Zufall zu Hilfe. Nach Abschluss des Pflichtpraktikums bot mir ein Anwalt eine Tätigkeit als juristische Hilfskraft in seiner Kanzlei an. Dabei handelte es sich um eine kleine Kanzlei mit zehn Anwälten und überwiegend kleinen Mandaten. Die Aufgaben bestanden im Wesentlichen in der Unterstützung der Anwälte bei der laufenden Mandatsarbeit sowie Rechercheaufträgen. Dies bot mir einen guten ersten Einblick in den Arbeitsalltag von Anwälten und weckte mein Interesse für Rechtsgebiete, mit denen ich zuvor keinen Kontakt gehabt hatte.
Eine große Hilfe bei der Jobsuche kann aber auch das „schwarze Brett“ der Universität sein, worüber meist neben der Universität selbst auch lokale Anwälte oder Unternehmen studentische Mitarbeiter suchen. Abgesehen von der alternativen Suche im Internet können übrigens auch direkte telefonische oder schriftliche Initiativanfragen erfolgsversprechend sein, denn gerade studentische Nebentätigkeiten werden nicht unbedingt ausgeschrieben.
Welche konkreten Tätigkeiten einem im Job dann übertragen werden, hängt u.a. vom Stadium des Studiums ab. So beschränken sich die Aufgaben während der Anfangssemester zumeist auf Hilfstätigkeiten wie Korrekturlesen von Entwürfen, Recherchen oder die Aufsicht über die Fachbibliothek des Instituts. Das kann je nach Arbeitsplatz spannend und lehrreich sein, zumindest bietet es bereits einen Einblick in den Arbeitsalltag des jeweiligen Arbeitgebers. Außerdem: Auch wenn die Mitarbeit an einem Lehrstuhl für Anfangssemester häufig nicht die interessantesten Aufgaben vorhält, so kann sie doch die Eintrittskarte für eine begehrte Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Doktorand sein.
Da die Kanzlei, in der ich arbeitete, in Düsseldorf ansässig ist und ich in Münster studierte, wollte ich mir mit Beginn des Repetitoriums dort eine neue Nebentätigkeit suchen. Von einem meiner Dozenten im Rep erfuhr ich, dass Alpmann Schmidt auch Studierende zur Unterstützung im Verlag beschäftigt, sodass mich mein Weg dorthin führte. Allein fachlich war das ein großer Glücksgriff. Die ersten Aufgaben bestanden überwiegend im Lektorieren von Klausuren und der Literaturrecherche, später auch im Lektorieren von Skripten. Somit hatte ich während meiner Arbeit stets mit examensrelevanten Inhalten zu tun und konnte so gleichzeitig Geld verdienen und mein Wissen auffrischen und vertiefen. Ein weiterer Pluspunkt war, dass ich dort außerdem im Bereich des On- und Offline-Marketings und der Promotion eingesetzt wurde, sodass ich immer wieder Kundenkontakt hatte und die Bedürfnisse der Studierenden sowie Referendare und Referendarinnen evaluiert habe.
Generell werden die Aufgaben mit fortschreitendem Studium meist inhaltlich anspruchsvoller und herausfordernder. Viele Arbeitgeber hoffen dann nicht mehr nur auf eine helfende Hand, vielmehr wollen sie auch von den juristischen Kenntnissen des Angestellten profitieren. Je nach Arbeitgeber müssen dann beispielsweise Kommentare aktualisiert, Schriftsätze entworfen oder juristische Texte inhaltlich korrigiert werden. Das bietet die Möglichkeit, sich während der Arbeitszeit vertieft mit juristischen Inhalten zu beschäftigen und so doppelt von der Nebentätigkeit zu profitieren.
Nach Abschluss meines Studiums zog es mich zurück in eine Kanzlei. Da ich bereits Erfahrungen in einem kleinen Büro gesammelt hatte, entschied ich mich für eine Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Großkanzlei in Düsseldorf. Hier habe ich dann zum ersten Mal richtig gemerkt, dass viele Inhalte des Studiums tatsächlich praxisrelevant sind. Die Anstellung bot mir auch stets die Möglichkeit, eigenen Interessen nachzugehen und mir neue Rechtsbereiche anzusehen, von denen ich zuvor nur wenig gehört hatte. So konnte ich während meiner bisherigen Jahre in der Großkanzlei die Praxisbereiche Kartellrecht, Corporate und Internal Investigations kennen lernen.
Für alle, die promovieren wollen, bietet sich eine promotionsbegleitende Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl an. Dies hat vor allem den Vorteil, dass der Doktorvater in der Regel schneller erreichbar ist und die Doktorarbeit besser betreuen kann.
Was verdient man so?
Der Verdienst hängt stark von der Wahl des Nebenjobs sowie dem Ausbildungsabschnitt ab. Studierende erhalten von den meisten Arbeitgebern um die 10 bis 15 € pro Stunde. In der Gastronomie und im Verkauf kommen oft noch Trinkgelder und Provisionen hinzu, sodass der Stundenlohn auch 20 bis 30 € betragen kann.
Aber Achtung: Studierende, die BAföG beziehen, dürfen nicht mehr als 450 € im Monat bzw. 5.400 € im Jahr verdienen, denn sonst werden die Leistungen gekürzt.
Außerdem ist jeder Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, Abgaben an die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen, es sei denn, man arbeitet als Minijobber. Für einen Minijobber zahlt der Arbeitgeber alle Abgaben und man darf grundsätzlich 450 € monatlich verdienen, ohne dass dafür Steuern fällig werden. Bleibt man unter dieser Grenze, darf man auch mehrere Minijobs haben. Eine Ausnahme besteht u.a. für die Arbeit während der Semesterferien.
Außerdem kann auch ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt werden, auch im laufenden Beschäftigungsverhältnis. Der Arbeitgeberanteil von 15 % ist dem ungeachtet dennoch zu entrichten, es entfällt lediglich der Arbeitnehmerbeitrag. Übersteigt der monatliche Verdienst 450 €, gilt man als festangestellte Teilzeitkraft. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden geht die Gesetzlage davon aus, dass das Studium vorrangig betrieben wird und gewährt bei einer Teilzeitstelle, die bis zu 20 Wochenstunden beinhaltet, eine Befreiung von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherungspflicht besteht allerdings auch weiterhin.
Wie viel Zeit wende ich auf?
Nicht zu unterschätzen ist der mit einem Nebenjob verbundene Zeitaufwand. Meist fällt mindestens ein Wochentag als Arbeitstag weg. Während mir das im Laufe des Semesters wohl wie den meisten Studierenden nicht weiter auffiel, wurde die Zeit in Prüfungsphasen schnell knapp. Im besten Fall hat man dann einen Job, bei dem man die Arbeitszeiten in den Lernphasen flexibel auch mal verringern kann. Auf jeden Fall sollte man nicht der Idee verfallen, mehr Tage zu arbeiten, um mehr Geld zu verdienen. Während des Studiums sollte das Ziel stets ein möglichst guter Studienabschluss sein – und hierauf sollte auch die meiste Zeit verwandt werden.
Und dann Referendariat – kann man da noch arbeiten?
Grundsätzlich gilt für eine Nebentätigkeit während des Referendariats das bereits erwähnte. Gleichwohl gibt es einige Besonderheiten und Stolpersteine, die ich noch kurz aufzeigen möchte: Mit Abschluss des Ersten Staatsexamens weist der Kandidat juristische Kenntnisse nach. Aufgrund dessen sind die Tätigkeiten, die man ergreifen kann, zunehmend juristisch geprägt, stellenweise können die Aufgaben auch mit denen eines Volljuristen vergleichbar sein.
Das schlägt sich mitunter im Gehalt nieder. Großkanzleien zahlen dem juristischen Nachwuchs bis zu 250 € für einen Arbeitstag. Allerdings ist zu beachten, dass das jeweilige Bundesland ebenfalls eine Unterhaltsbeihilfe während des Referendariats zahlt, sodass jede Nebentätigkeit hoch besteuert wird. So wird meine Unterhaltsbeihilfe mit Steuerklasse 1 besteuert, meine Nebentätigkeit dagegen mit Steuerklasse 6.
Auch ist der Umfang einer Nebentätigkeit zum Referendariat gesetzlich geregelt. In NRW beträgt der zulässige zeitliche Umfang bei juristischem Bezug zehn Wochenstunden, bei nicht juristischem Bezug acht. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass der zeitliche Aufwand des Referendariats nicht zu unterschätzen ist. Ausbilder und Arbeitsgemeinschaft beanspruchen mindestens zwei bis drei Tage pro Woche. Begleitend muss der Stoff aus dem ersten Staatsexamen wiederholt und der neue Stoff erlernt werden. Ein Tag pro Woche, der durch eine Nebentätigkeit wegfällt, kann dann schnell spürbaren Prüfungsstress hervorrufen.
Zur Übernahme einer Nebentätigkeit oder zur Fortsetzung einer Tätigkeit neben dem Referendariat bedarf es der vorherigen Genehmigung des Präsidenten des Oberlandesgerichts. Diese Anträge sind rechtzeitig vor Beginn der Nebentätigkeit mit näherer Angabe über Arbeitgeber, Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeit, über Arbeitszeit und über die Vergütung einzureichen.
Nähere Informationen zu Rechten und Pflichten als Referendar findet man auf der Internetseite der Stammdienststelle.
An was sollte man noch denken?
Wer bei seiner Krankenversicherung nicht den Studentenstatus verlieren will, darf nicht mehr als 182 Tage im Jahr in Vollzeit arbeiten. 182 Tage entsprechen 26 Wochen, und “Vollzeit” bedeutet mehr als 20 Stunden pro Woche. Eine Ausnahme besteht u.a. für Arbeit während der Semesterferien.
Auf das Kindergeld hingegen hat eine Nebentätigkeit keinen Einfluss. Diese Unterstützung bekommt man, solange man jünger als 25 Jahre ist und sich in der Ausbildung befindet.
Für weitere Informationen rund um die Nebentätigkeit als Student und Referendar kann ich die Internetseiten der Minijob-Zentrale, der Deutschen Rentenversicherung oder des BAföG empfehlen.
Unterm Strich?
Rückblickend konnte ich von jedem meiner Studentenjobs persönlich profitieren, ob es nun der Umgang mit fremden Menschen als Verkaufsberater, das inhaltlich äußerst präzise Arbeiten im juristischen Fachverlag oder die anspruchsvolle Mandatsarbeit in der Großkanzlei war. Ich kann jedem empfehlen, sich frühzeitig in der Arbeitswelt umzusehen, denn häufig erfährt man erst so, welche vielfältigen beruflichen Perspektiven ein abgeschlossenes Jurastudium eröffnet.
Letztlich muss natürlich jeder selbst wissen, ob er neben Studium und Referendariat arbeiten will und kann, ich habe es jedoch als gute Abwechslung und als inhaltlich sinnvolle Ergänzung erfahren.
Rechtsreferendar Jan Mahlke