Die Anwaltsstation im Referendariat (NRW)
- In Allgemein
1.) Einführungslehrgang
Die Anwaltsstation startet wieder mit einem Einführungslehrgang zur Vorbereitung auf die Ausbildung bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt. Je nach Stammdienststelle dauert der Lehrgang bis zu zwei Wochen und wird von Praktikern geleitet. Inhalte des Lehrgangs sind u.a. Grundzüge des anwaltlichen Berufsrechts und der Anwaltshaftung, Grundfragen des Anwaltsgebühren- und Kostenrechts sowie die anwaltliche Rechtsberatung und Rechtsgestaltung im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht.
2.) Fortgeschrittenen-AG mit integriertem Klausurenkurs
Nach dem Einführungslehrgang und neben der praktischen Ausbildung findet in regelmäßigen Abständen (i.d.R. wöchentlich) eine AG statt, welche sich jetzt Fortgeschrittenen-AG (F-AG) nennt. Die F-AG dient einerseits der Vertiefung der bisherigen Ausbildungsinhalte. Anderer-seits sollen auch weitere Kenntnisse – vornehmlich anhand von Originalklausuren aus dem 2. Examen – vermittelt werden.
Im Zivilrecht geht es dabei insbesondere um die Zwangsvollstreckung, den einstweiligen Rechtschutz, die verschiedenen Rechtsmittel und die Begutachtung von Sachverhalten aus anwaltlicher Sicht.
Die F-AG im Strafrecht soll die Aufgaben des Strafgerichts und der Strafverteidigung vermit-teln; dies umfasst vor allem das Verfassen von strafgerichtlichen Urteilen und Revisionsgutachten.
Im Öffentlichen Recht werden Klageverfahren und Verfahren im einstweiligen Rechtschutz aus Sicht des Anwalts und des Gerichts bearbeitet.
Die F-AG umfasst zusätzlich einen integrierten Klausurenkurs, welcher der konzentrierten Examensvorbereitung dient. In regelmäßigen Klausurwochen (etwa alle 8 Wochen) sind jeweils vier Klausuren (2x ZivilR, 1x StrafR, 1x ÖR) unter Examensbedingungen anzufertigen. Diese werden im Anschluss bewertet und ausführlich besprochen.
3.) Einzelausbildung
Bei der Wahl der Einzelausbildungsstelle ist man – wie schon in der Verwaltungsstation – wieder sehr frei. Grundsätzlich können Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen aller Fachgebiete die Einzelausbildung leiten, soweit sie bei der Rechtsanwaltskammer als ausbildungsberechtigt gelten. Ob dies der Fall ist, lässt sich der Liste bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer entnehmen. Die Aufnahme in diese Liste setzt eine dreijährige Zulassung voraus.
Ablauf und Arbeitsaufwand unterscheiden sich je nach Ausbilder erheblich. Ihr solltet euch also vorher Gedanken machen, wozu ihr die Anwaltsstation nutzen möchtet. Wollt ihr euch z.B. bei einem potenziellen zukünftigen Arbeitgeber empfehlen und den Arbeitsalltag dort kennenlernen oder ist es euch wichtig, besonders viel Zeit zum Lernen für die Klausuren zu haben?
Zudem solltet ihr dringend überlegen, ob ihr tauchen oder bis zum Ende der Station in der Kanzlei arbeiten möchtet. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile. Welche Ausgestaltung für euch am besten passt, hängt vor allem von eurem Lerntyp und eurer Zeitgestaltung ab. Manche powern lieber einige Monate in der Kanzlei und konzentrieren sich dann in der Tauchphase voll und ganz aufs Lernen, andere lernen lieber über die ganze Zeit mit und sehen ein/zwei Tage Kanzleiarbeit pro Woche als Abwechslung. Findet also heraus, was ihr euch von der Station versprecht und sprecht dies dann ganz explizit und frühzeitig bei eurem Ausbilder an! In manchen Fällen bietet es sich auch an, besondere Absprachen vertraglich fest-zuhalten.
Sollte „eure“ Kanzlei euch eine Vergütung bezahlen, müsst ihr wieder berücksichtigen, dass das Entgelt das Eineinhalbfache des Grundbetrages der Unterhaltsbeihilfe nicht übersteigen sollte, da die Mehreinnahmen dann abgezogen werden. Die genaue Regelung hierzu lässt sich in § 3 der Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nachlesen.
4.) Fazit
Meine Anwaltsstation verbrachte ich in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei. Ich habe dort hauptsächlich im IT-Recht gearbeitet und viele interessante Einblicke in ein Rechtsgebiet mit stark zunehmender Bedeutung und großem Potenzial bekommen. Am Ende der Station habe ich eine Tauchphase eingelegt und rund drei Monate neben den AGs nur noch für die Klausuren gelernt. Ob diese Strategie für mich aufgeht, wird sich bald herausstellen, denn die Klausuren stehen jetzt unmittelbar bevor…
Ich wünsche euch weiterhin viel Spaß in eurem Referendariat und hoffe, dass ich euch ein paar gute Tipps für die Anwaltsstation geben konnte!
Liebe Grüße von
Rechtsreferendarin Rebecca Albrecht
P.S.: Detaillierte Informationen zum Ablauf des Referendariats sowie Ausbildungspläne zu den einzelnen Stationen findet ihr hier:
Dazu passend: Unser Skript Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur zum 2. Examen.