#AlpmannSchmidt: Landgericht Köln verbietet Polizisten anlasslose Videoüberwachung von Fanblöcken vom 18.08.2021
- In Allgemein
Die Polizei darf nicht grundlos in Fanblöcke bei Fußballspielen filmen. Dieses weitreichende Urteil fällte das Landgericht Köln. Damit stärkte das Gericht die Grundrechte von Fußballfans in den Stadien. Denn laut Beschluss des LG stellen anlasslose polizeiliche Videoaufnahmen in Fußballstadien einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 i .V. m. Art. 1 Grundgesetz) dar, das als besondere Ausprägung u.a. das Recht am eigenen Wort, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst (Beschl. v. 01.04.21, Az. 157 Ns 8/20).
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Fußballfans sind keine Verbrecher. In: Legal Tribune Online, 17.08.2021, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-koeln-157ns820-fussball-fans-polizei-beleidigung-videoberwachung-acab-beweisverwertungsverbot-stadion/?fbclid=IwAR1Ryx-8Wrhy2Qe7_HiSkYY54OZ5VNux7JN7XMC0v1jIJy56AiRXKVRuPn8, abgerufen am 18.08.2021).
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Fußballfans sind keine Verbrecher. In: Legal Tribune Online, 17.08.2021, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-koeln-157ns820-fussball-fans-polizei-beleidigung-videoberwachung-acab-beweisverwertungsverbot-stadion/?fbclid=IwAR1Ryx-8Wrhy2Qe7_HiSkYY54OZ5VNux7JN7XMC0v1jIJy56AiRXKVRuPn8, abgerufen am 18.08.2021).