#AlpmannNews:BGH bestätigt erstmals Mordurteil gegen Raser vom 06.03.2019
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Der Bundesgerichtshof hat erstmals die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes bestätigt. Im konkreten Fall hatte ein Mann in Hamburg betrunken und ohne Führerschein einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt.
Das Landgericht Hamburg hatte den Raser wegen Mordes sowie zweifachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitstrafe verurteilt. Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Er habe den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Es ist das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes billigt. Vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung von zwei Berliner Rasern wegen Mordes aufgehoben, weil die Richter den Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt ansahen.
Nach dem Beschluss des BGH hat das Landgericht Hamburg die Verdeckungsabsicht i.S.d. § 211 Abs.2 (3. Gruppe) StGB des Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt. Der Mann habe kompromisslos der Polizei entkommen wollen. Offen bleiben könne, ob das vom Landgericht angenommene Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln erfüllt sei.
Auch als Konsequenz aus dem Berliner Fall hat der Gesetzgeber Strafen gegen Raser verschärft. Nach dem neuen Paragrafen 315d StGB werden illegale Autorennen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft, wenn dabei Menschen schwer verletzt oder getötet werden.
Hier geht’s zum Artikel von der Frankfurter Allgemeinen! (BGH bestätigt erstmals Mordurteil gegen Raser. In: Frankfurter Allgemeine, 01.03.2019, https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/urteil-gegen-hamburger-taxidieb-rechtskraeftig-16067060.html?fbclid=IwAR0BxSAketEOGC6jKmg6SksRWWxmSyVUFuw0_3vvVnFXzorNhImYsi4K4qc, abgerufen am 06.03.2019).