#AlpmannNews: Zu Strafe wegen Containerns vom 19.08.2020
- In Allgemein
Das sogenannte “Containern” bleibt strafbar. Zwei Frauen, die diverse Lebensmittel aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarkts entwendet hatten, haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg gegen ihre Verurteilung wegen Diebstahls gewehrt (Beschl. v. 05.08.2020, Az. 2 BvR 1985/19 u. 2 BvR 1986/19). Die mitgenommenen Lebensmittel seien nach wie vor “fremd” gewesen und nicht herrenlos.
Mitihrer Argumentation, die Wegnahme der Lebensmittel als fremde Sache im Sinne des § 242 StGB sei nicht möglich gewesen, weil der Eigentümer den Besitz aufgegeben habe und die Sachen herrenlos gewesen seien, konnten sich die Frauen nicht durchsetzen. Der Container sollte mit Inhalt an ein Entsorgungsunternehmen gehen und sei verschlossen gewesen. Das reiche für die Annahme, dass das Unternehmen Eigentümer der Abfälle habe bleiben wollen, so die Verfassungsrichter.
Vertieft Euer Wissen zum Diebstahl im Alpmann Schmidt Skript, Strafrecht BT1, S. 9 ff.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (Auch Müll ist geschützt. In: Legal Tribune Online, 18.08.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2-bvr-1985-19-containern-studentin-verfassungsbeschwerde-unbegruendet/?fbclid=IwAR1JXeIWhMnQ5lUGYtniN3LQIzcJUEADhkLvRhAhMbqWvUFF6Ts4crTHIPU, abgerufen am 19.08.2020).