#AlpmannNews: Wirksame Berufungseinlegung durch Streithelfer vom 22.07.2020
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Der Streithelfer kann für die Hauptpartei bis zur rechtskräftigen Zurückweisung seines Beitritts wirksam Berufung einlegen. Das hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 26.06.2020 entschieden. Denn die Prozesshandlungen behielten aus Gründen des Vertrauensschutzes auch nach späterer Ablehnung ihre Wirksamkeit.
Vertieft euer Wissen zum Streithelfer im Alpmann Schmidt Skript, Die zivilrechtliche Assessorklausur, S. 133 ff.
Als Lese-Empfehlung für die Mündliche zum Thema Modernisierung im Zivilprozess: https://bit.ly/32LEW8l
Hier geht’s zum Artikel von beck-aktuell! (Wirksame Berufungseinlegung durch Streithelfer. In: beck-aktuell, 21.07.2020, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-wirksame-berufungseinlegung-durch-streithelfer, abgerufen am 22.07.2020).