#AlpmannNews: WhatssApp-Chat beleidigungsfreie Sphäre vom 13.02.2019
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Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein sogenannter „ehrschutzfreier Raum“, der eine freie Aussprache zwischen den Familienmitgliedern ermöglicht, ohne dass eine gerichtliche Verfolgung befürchtet werden müsse, entschied kürzlich das OLG Frankfurt am Main. Anlass war der Rechtsstreit zwischen einem Familienvater als Kläger und seiner Schwiegermutter als Beklagte. Von ihr begehrte der Kläger es zu unterlassen, weitere Äußerungen und Behauptungen über ihn – sowohl via WhatsApp als auch mündlich – zu verbreiten.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gebe „es einen Bereich vertraulicher Kommunikation innerhalb besonders ausgestalteter Vertrauensbeziehungen (…), wozu insbesondere der engste Familienkreis gehören, (der) dem Ehrenschutz vorgeht („beleidigungsfreie Sphäre“)“. Damit solle ein persönlicher Freiraum gewährt werden, in dem man sich mit seinen engsten Verwandten frei aussprechen könne, ohne eine gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen. „Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts eigentlich nicht schutzwürdig wären, genießen in solchen privaten Vertraulichkeitsbeziehungen verfassungsrechtlichen Schutz, welcher dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht“, resümiert das OLG.
Hier seien die streitgegenständlichen Äußerungen in diesem Freiraum erfolgt. Die Beklagte unterhalte zu den Adressaten der Mitteilungen einen sehr engen und guten Kontakt, der das Bedürfnis rechtfertige, „sich über den Kläger frei auszusprechen“.
Hier geht’s zum Artikel von Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen! (Misshandlungsvorwurf in WhatsApp-Nachrichten an engste Familienmitglieder unterfällt „beleidigungsfreier Sphäre“. In: Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen, 30.01.2019, https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/misshandlungsvorwurf-whatsapp-nachrichten-engste-familienmitglieder-unterf%C3%A4llt-?fbclid=IwAR2NJ7-mGHW3OZOj85CE4xzkOqSDc87Pn418O-3MKLdVE7pCVJ4kXvqbPDs, abgerufen am 13.02.2019)