#AlpmannNews: Wer im Wohngebiet auf Tauben schießt, ist unzuverlässig vom 15.01.2020
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Mit seinem beim Verwaltungsgericht gestellten Eilantrag wandte sich der Antragsteller gegen eine waffenrechtliche Verfügung des zuständigen Landratsamts, mit der seine Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit widerrufen wurden und sein Jagdschein für ungültig erklärt wurde. Seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ergebe sich daraus, dass er seit Jahren regelmäßig mit einem Gewehr durch das Wohngebiet gehe und auf Tauben schieße. Der Antragsteller, der bereits 2017 ein von ihm als Hausschwein gehaltenes Wildschwein erschossen hatte, hielt die Verfügung für rechtswidrig, weil er die Tauben lediglich von seiner Solaranlage habe vertreiben wollen, welche die Tauben mit ihrem Kot verunreinigt hätten, was zu erheblichen Stromertragseinbußen geführt habe. Er habe immer die Kugel aus der Patrone entfernt und die Hülse somit quasi als Platzpatrone verwendet. Die Tauben seien weder verletzt noch getötet, sondern lediglich vergrämt worden.
Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Die Widerrufsentscheidung des Landratsamtes erweise sich nach Aktenlage als rechtmäßig. Es sei nicht erlaubt, ein Gewehr – auch nur mit Platzpatronen – ohne eine entsprechende Erlaubnis im Wohngebiet abzufeuern. Denn auch bei einer derartigen Vorgehensweise bestehe beim Abfeuern im Wohngebiet Lebensgefahr, da man damit rechnen müsse, dass der Schütze Patronen übersehen habe, etwa die Patrone im Lauf, oder dass er beim Entfernen der Kugeln unsorgfältig gearbeitet habe.
Diese Entscheidung ist examensrelevant! Also gerne 2mal nachlesen! Zur Tiefung empfehlen wir euch das Alpmann Schmidt Skript 2. Examen
Materielles Verwaltungsrecht in der Assessorklausur, S. 141 ff.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (Wer im Wohngebiet auf Tauben schießt, ist unzuverlässig. In: Legal Tribune Online, 14.01.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-karlsruhe-10k680419-waffenbesitzkarte-unzuverlaessig-widerruf-entzug-schuesse-tauben-wohngebiet-gewehr/?fbclid=IwAR1qyaPKDyGVW46_7yp_OEX1ZM-LJaEjN0cyojA99xitDxAlzu-p9jWEaHY, abgerufen am 15.01.2020)