#AlpmannNews: Weiteres VG stoppt Rückforderungen von Corona-Soforthilfen vom 28.09.2022
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In Nordrhein-Westfalen hat nunmehr mit dem Urteil des VG Gelsenkirchen ein weiteres Verwaltungsgericht die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch das Land als rechtswidrig zurückgewiesen. Das VG Gelsenkirchen (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23.09.2022 – 19 K 297/22) wies die Klage eines selbstständigen Veranstaltungstechnikers und einer Rechtsanwaltssozietät statt. Sie hatten sich gegen Rückforderungen von Corona-Finanzhilfen durch das Land in Höhe von 3092 Euro beziehungsweise 7000 Euro gerichtet. Die Vorläufigkeit der Bewilligungen sei nicht zu erkennen gewesen, urteilte das Gericht – weder im Bewilligungsbescheid noch im Antragsformular oder im Internet. Die Richtlinie sei außerdem erst deutlich nach der Bewilligung veröffentlicht worden. Bemängelt wurde auch die ausschließliche Abrechnung eines Liquiditätsengpasses.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Keine Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch Nordrhein-Westfalen. In: beck-aktuell, 26.09.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-gelsenkirchen-keine-rueckforderung-von-corona-soforthilfen-durch-land-nordrhein-westfalen?fbclid=IwAR2Qm2p0kOMPuL8-oYnP4RsUDT7PjX9kwRwaaC5Zyj8_8g2Mn_P9Hwq9-YU, abgerufen am 28.09.2022).