#AlpmannNews: Videoüberwachung bei Demo im Berliner Grunewald vom 21.09.2022
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Die Videoüberwachung am S-Bahnhof Grunewald im Zusammenhang mit 1. Mai-Demonstrationen in Berlin vor drei Jahren ist rechtmäßig gewesen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 1 K 405/20) entschieden, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Damit blieb die Klage von Veranstaltern einer Versammlung erfolglos, die an dem Bahnhof in dem Berliner Villenviertel startete und endete. Ziel der Videoaufzeichnung sei die Sicherheit am beengten Bahnhof gewesen, hieß es seitens des Gerichts. Die Bundespolizei habe – auch mit Blick auf Erfahrungen aus dem Vorjahr – rechtzeitig erkennen wollen, ob eine Überfüllung des Bahnsteigs und des Personentunnels drohe.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Videoüberwachung am Bahnhof aus Sicherheitsgründen zulässig. In: Legal Tribune Online, 19.09.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg1k40520-videoueberwachung-demo-erster-mai-grunewald-bahnhof/, abgerufen am 21.09.2022).