#AlpmannNews: VGH bestätigt Versammlungsverbot vom 23.06.2021
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Der VGH Kassel hat die Suspendierung der von der Stadt Kassel ausgesprochenen Versammlungsverbote der für den 19.06.2021 angemeldeten Demonstrationen gegen die geplante Großveranstaltung der Gruppierung „Freie Bürger Kassel“ bestätigt. Die Beschwerden der Stadt Kassel gegen die beiden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Kassel vom 18.06.2021 (6 L 1137/21.KS und 6 L 1138/21.KS) wurden zurückgewiesen.
Der VGH hat zur Begründung ausgeführt, die von der Stadt Kassel geltend gemachten Gründe des Infektionsschutzes zur Eindämmung der Corona-Pandemie erwiesen sich gegenüber dem Personenkreis, der von den Gegendemonstrationen angesprochen werde, nicht als tragfähig. Die für diese Veranstaltungen vorgesehenen Hygienekonzepte sähen eine dauerhafte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP2-Maske sowie die Einhaltung von Mindestabständen vor. An der Ernsthaftigkeit dieser Selbstverpflichtungen bestünden keine Zweifel, weil es sich um eine Gegenversammlung zu der Veranstaltung eines Personenkreises handele, der diese Infektionsschutzmaßnahmen ablehne und auf seinen Versammlungen sehr häufig missachte.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Demos gegen Corona-Politik bleiben verboten. In: Legal Tribune Online, 18.06.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgh-2b12952118062021-corona-versammlung-verbot/, abgerufen am 23.06.2021).