#AlpmannNews: VG zur Rechtmäßigkeit der Bürgermeisterwahl vom 11.05.2022
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Die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Bad Kreuznach ist rechtmäßig. Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im vergangenen Jahr die Klage des Amtsvorgängers abgewiesen hatte, hatte auch die Klage von zwei Ratsmitgliedern keinen Erfolg (VG Koblenz, Urteil vom 25.04.2022 – 1 K 1074/21.KO). Die Ratsmitglieder haben eine unzulässige Verlängerung der Ausschreibungsfrist für die Bürgermeisterstelle gerügt.
Laut VG Koblenz sei die Bewerbungsfrist sei wirksam verlängert worden. Zum einen habe der Stadtrat die Befugnis zur Verlängerung der Frist auf die Oberbürgermeisterin übertragen. Zum anderen habe diese die Frist auch verlängern können, weil hierfür ein sachlicher Grund – die Ermangelung von Bewerbungen – vorgelegen habe. Das Gesetz schließe die Verlängerung der Frist auch nicht aus.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Bürgermeisterwahl in Bad Kreuznach war rechtmäßig. In: beck-aktuell, 06.05.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-koblenz-buergermeisterwahl-in-bad-kreuznach-war-rechtmaessig?fbclid=IwAR3-AmhEZWkdBqr6-pJ2j0y4ZoTFRe5aOqlNtuaotJCK68tiuAq3uLBVDn4, abgerufen am 11.05.2022).