#AlpmannNews: VG Stuttgart zu Corona-Spaziergängen vom 19.01.2022
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Die Stadt Bad Mergentheim hatte in einer Allgemeinverfügung pauschal nicht angemeldete Corona-Versammlungen untersagt. Das VG Stuttgart (Beschl. v. 12.01.2022, Az. 1 K 80/22) hält das von der Stadt ausgesprochene grundsätzliche Verbot von unangemeldeten Versammlungen gegen die Corona-Politik für unrechtmäßig. Auch nicht angemeldete Corona-Spaziergänge genießen nach Ansicht des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes den Schutz des Grundgesetzes. Sie dürfen deshalb nicht wegen einer fehlenden Anmeldung pauschal verboten werden, entschied das Gericht.
Hier geht’s Beitrag von LTO! (Verfassungsverbot “aller Voraussicht nach” verfassungswidrig. In: Legal Tribune Online, 14.01.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1k8020-vg-stuttgart-corona-spaziergaenge-versammlungsrecht-ifsg, abgerufen am 19.01.2022).