#AlpmannNews: VG lehnt Ausnahme für “Blaulicht”-Journalisten ab vom 06.04.2022
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Für “Blaulicht”-Journalisten gibt es nach einem Gerichtsurteil des VG Karslruhe (14 K 3375/20 vom 9. Dezember 2021) zu Recht keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Seitenstreifen auf Autobahnen. Das VG hat die Klage eines Reporters gegen das Land Baden-Württemberg und die Autobahngesellschaft des Bundes abgewiesen. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, hatte ein Reporter geklagt, der zwei Online-Mediendienste im Rhein-Neckar-Raum betreibt und schwerpunktmäßig über Verkehrsunfälle auf den Bundesautobahnen A5 und A6 berichtet. Er behauptet er benötige die Genehmigung, um seine Pressearbeit weiter durchführen zu können. Der Antrag wurde aber wegen des Vorrangs der Verkehrssicherheit vom VG abgelehnt.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (“Blaulicht”-Reporter darf nicht auf Seitenstreifen fahren. In: Legal Tribune Online, 01.04.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgkarlsruhe14k337520-unfallreporter-keine-ausnahmeregelung-im-verkehr-sicherheit/?fbclid=IwAR0CGu-1Qcl_XWeTtSRWPfCcdo3xwhLXtFSi6O1yPuv4gX_6TOnzQ9Ww_9g, abgerufen am 06.04.2022).