#AlpmannNews: VG Koblenz zum Vermummungsverbot vom 11.11.2020
- In Allgemein
Warning: Undefined array key 0 in /home/www/alpmann-blog/wp-content/themes/dandelion-child/includes/post-template.php on line 74
Das Verbot, den Mund-Nasen-Schutz bei einer Versammlung mit anderen Accessoires, wie etwa Sonnenbrille oder Kopfbedeckung, zu kombinieren, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Zwar gelte auch bei Anordnung einer Maskenpflicht das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot. Ein Verstoß setze aber voraus, dass die Verhüllung des Gesichts gerade in der Absicht erfolge, die eigene Identität zu verschleiern. Ein generelles und von den Absichten der jeweiligen Versammlungsteilnehmer losgelöstes Verbot, die Mund-Nasen-Bedeckung mit anderen Accessoires zu kombinieren, sei deshalb nicht erforderlich, um Verstößen gegen das Vermummungsverbot vorzubeugen.
Hier geht’s zum Artikel von beck-aktuell! (Auf Versammlungen darf neben Mund-Nasen-Schutz auch Sonnenbrille getragen werden. In: beck-aktuell, 10.11.2020, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-koblenz-versammlungen-mund-nasen-schutz-auch-sonnenbrille-tragen?fbclid=IwAR3aiV7Re92t_ztXQwM4pL3tfjVAmB6xx3p0T7D4mNnz_q5HBIB9yhkJxvQ, abgerufen am 11.11.2020).