#AlpmannNews: Verwaltungsgericht Weimar nennt Amtsrichter-Beschluss zu Maskenpflicht rechtswidrig vom 21.04.2021
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Das Verwaltungsgericht Weimar (,Beschluss vom 20.04.2021 – 8 E 416/21) hat einen umstrittenen Beschluss des Amtsgerichts zur Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht an zwei Schulen als “offensichtlich rechtswidrig” bezeichnet. In einer am Dienstag getroffenen Entscheidung heißt es, der Familienrichter habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Für eine solche Kompetenz fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage. Zuständig seien allein Verwaltungsgerichte.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (VG Weimar widerspricht Maskenpflicht-Beschluss des AG Weimar. In: beck-aktuell, 20.04.2021, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-weimar-widerspricht-maskenpflicht-beschluss-des-ag-weimar?fbclid=IwAR1t1y-1xQbPnBnxGlpD7j7j1DM65mztC4hzK9oSYkkRYS4HMP23cBODtrQ, abgerufen am 21.04.2021).