#AlpmannNews: Versicherung muss Wirt Corona-Ausfall erstatten vom 24.02.2021
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Ein Düsseldorfer Altstadt-Wirt hat laut eines Urteils Anspruch auf die Erstattung eines Corona-bedingten Umsatzausfalls in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro von seiner Versicherung. Am Düsseldorfer Landgericht gab der Richter dem Wirt recht (LG Düsseldorf, Urt. v. 19.02.2021 Az.: 40 O 53/20). Der Betreiber mehrerer Düsseldorfer Bars und Klubs hatte Jahre vor der Corona-Pandemie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und geklagt, weil die Zurich Versicherung sich weigerte, seine Lockdown-Kosten in Höhe von 764.000 Euro zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.
Das Argument der Versicherung, mit dem andere Assekuranzen zuvor Erfolg hatten: Die Versicherung decke nur Folgen aus Krankheiten ab, die im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Covid-19 habe es bei Vertragsschluss aber nicht gegeben und gehöre daher nicht zu den versicherten Krankheiten.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Betriebsschließungsversicherung einer Bar muss für Lockdown zahlen. In: beck-aktuell, 19.02.2021, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-duesseldorf-betriebsschliessungsversicherung-bar-corona-muss-zahlen?fbclid=IwAR3F4NUs5J-3v91Bn964WB54nSy82TOKOwY8GrFYc4j7cEA_UTIGd0XzNQc, abgerufen am 24.02.2021).