#AlpmannNews: Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen vom 09.03.2022
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Auch wenn das Jobcenter die Miete für Empfänger von Grundsicherung direkt zahlt – der Vermieter hat trotzdem keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen die Behörde auf Schuldenübernahme, wenn Geld aussteht. Denn Vermieter haben keine Rechtsbeziehung zu den Behörden so LSG (Urteil v. 3.2.2022; Az. L 11 AS 578/20). Der Vermieter habe somit keine eigenen einklagbaren Ansprüche. Die Direktzahlung diene nämlich allein der Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung der Unterkunftsleistungen, unterstreicht das LSG. Sie erfülle nicht den Zweck einer vereinfachten Durchsetzung von Mietforderungen durch Schaffung eines weiteren solventen Schuldners in Form des Jobcenters. Die Eintreibung von Schulden sei ein objektiv eigenes Geschäft des Vermieters.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen. In: beck-aktuell, 07.03.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lsg-niedersachsen-bremen-vermieter-kann-keine-miete-vom-jobcenter-einklagen?fbclid=IwAR0_564J3jgX9XuyOLDzJvUtAh9cUfAvCselnZCxoLkuJxpl6u8ydl7mfFw, abgerufen am 09.03.2022).