#AlpmannNews: Vermieter dürfen lebenslages Wohnrecht nicht antasten vom 28.11.2018
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Der BGH hat den Schutz langjähriger Mieter bei kommunalen Immobilienverkäufen gestärkt. Sichert die Stadt Mietern im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht zu, macht das eine Kündigung durch den Käufer unmöglich. Der Mieter könne sich im Streit mit dem Vermieter direkt auf die Klausel berufen, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Mittwoch in einem Streitfall aus Bochum (Az. VIII ZR 109/18).
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Bochum 2012 zahlreiche Immobilien verkauft. In den Kaufverträgen vereinbarte die Stadt ein lebenslanges Wohnrecht für Mieter und weitgehenden Kündigungsschutz. Nur bei schweren Pflichtverletzungen sollten Kündigungen ausgesprochen werden dürfen. Einer der Käufer beendete dann drei Jahre später das Mietverhältnis nach § 573a Abs. 1 Satz 1 BGB mit einem ehemaligen Bergmann, der bereits seit 1981 in der Wohnung des Siedlungshauses gewohnt hatte. Der Mieter klagte gegen die Kündigung und bezog sich auf den Kaufvertrag. Der neue Eigentümer war der Meinung, dass der Mieter keine eigenen Rechte aus dem Kaufvertrag herleiten könne. Das beurteilte der BGH anders. Die Kündigungsschutzklausel im Kaufvertrag begründe eigene Rechte des Mieters. Der Käufer könne sich auch nicht darauf berufen, dass ihn das Kündigungsverbot unangemessen benachteilige. Dass die Stadt Bochum langjährige Mieter schützen wollte, “ist alles andere als überraschend”. Auch inhaltlich sei der Kündigungsschutz für langjährige Mieter in dem Siedlungshaus angemessen, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger in der Urteilsbegründung.
Die Frage, wie sich ein „lebenslanges Wohnrecht“ für Mieter auf einen Immobilienkaufvertrag auswirkt scheint äußerst examensrelevant. Das Prüfungsamt liebt bekanntlich Mietrecht – daher scheint es nur eine Frage der Zeit, wann das Urteil in der Prüfung auftaucht.
Mehr Information zum Mietrecht vgl. Alpmann Schmidt Skript, Schuldrecht BT 2, S. 41 ff.
Hier geht’s zum Artikel von Spiegel Online! (Vermieter dürfen lebenslages Wohnrecht nicht antasten. In: Spiegel Online, 14.11.2018, http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bundesgerichtshof-bestaetigt-lebenslanges-wohnrecht-a-1238408.html, abgerufen am 28.11.2018).