#AlpmannNews: Verletzt die Widerspruchslösung Grundrechte? vom 05.09.2018
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Gesundheitsminister Jens Spahn will die Organspenden erhöhen, notfalls offenbar mit Zwang, also per Gesetz. Dieses sähe dann so aus: Wer nicht zu Lebzeiten einer Organentnahme ausdrücklich widerspricht, der wird als Verstorbener automatisch zum Organspender (sog. Widerspruchslösung). So ist das schon in zahlreichen europäischen Ländern geregelt. Der Minister verweist darauf, dass die Zahl der Spender in Deutschland sinkt und sinkt und das eine Organspende Leben retten kann.
Kritiker weisen darauf hin, dass die Zustimmungslösung einen Eingriff in das Selbstverfügungsrecht über den eigenen Körper darstellt. So wird das Schweigen ausgelegt als eine Zustimmung in einen Bereich, der als höchst persönlich gilt. Die Anwendung der Widerspruchsregelung würde auch nicht in die Menschenwürde – oder, wenn man den Hirntod als Tod des Betroffenen ansähe, in dessen postmortales Persönlichkeitsrecht – eingreifen. Deren Entscheidung, keine Organe spenden zu wollen, würde schließlich weiterhin respektiert. Ein Eingriff in die Menschenwürde läge selbstverständlich vor, wenn Menschen tatsächlich als Ersatzteillager angesehen würden und ihr entgegenstehender Wille missachtet würde. Der Mensch würde dann zum Objekt herabgewürdigt (sog. Objektformel), ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Menschenwürde. So verhält es sich aber gerade nicht: Der Mensch bliebe frei in seiner Entscheidung, kein Organe spenden zu wollen. Er muss diese Entscheidung nur kundtun. Hier geht’s zum Artkel von LTO! (Mehr Spendenbereitschaft bei Organspenden: Die Widerspruchslösung ist kein Allheilmittel . In: Legal Tribune Online, 31.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30681/ (abgerufen am: 05.09.2018 )