#AlpmannNews: Verkehrsüberwachung weiterer Kommunen wegen einsatzes privater Dienstleister vom 27.12.2019
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Nach der Grundsatzentscheidung vom 06.11.2019 zur gesetzeswidrigen Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister (sog. Freigericht-Entscheidung, Presseinformation vom 12.11.2019) hat das OLG nun auch eine Entscheidung des Amtsgerichts Hanau bestätigt.
Gegen den Betroffenen war ein Bußgeld wegen einer in Hammersbach begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat erlassen worden.
Das Amtsgericht Hanau hatte den Betroffen auf seinen Einspruch hin freigesprochen. Die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs in der Gemeinde Hammersbach sei durch einen erneut vom Landrat des Main-Kinzig-Kreises nichtig zum „Ordnungspolizeibeamten“ bestellten privaten Dienstleister im Wege der unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung durchgeführt worden. Dies sei gesetzeswidrig, wie vom OLG bereits in der Lauterbach-Entscheidung (und zuletzt in der Grundsatzentscheidung vom 6.11.2019 ausführlich) dargelegt. Das Regierungspräsidium Kassel hätte infolgedessen den Bußgeldbescheid nicht erlassen dürfen.
Das OLG hat die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde aus den zutreffenden Gründen des Amtsgerichts als unbegründet verworfen und den Freispruch bestätigt.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (Private Dienstleister dürfen noch immer nicht blitzen. In: Legal Tribune Online, 20.12.2019, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-2ssowi1092-19-verkehrsueberwachung-private-rechtswidrige-praxis-gemeinden/?fbclid=IwAR1daZ-3tTVDzQGSxAPveMu2iVhoRwdi0zAQl4kt7F3ZSIozdCAvlSQLzGs, abgerufen am 27.12.2019).