#AlpmannNews: Verkehrssicherungspflicht – Watttreppe muss nicht rutschfest sein vom 30.06.2021
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Bei einer Treppe, die ins Nordeseewatt führt und regelmäßig überspült wird, ist die Rutsch- und Sturzgefahr für Nutzer offenkundig, so das Oberlandesgericht Schleswig in einem Hinweisbeschluss (Beschl. v. 02.06.2021, Az. 11 U 31/21). Ein Handlauf reiche zur Sicherung aus. Die Anforderungen an Bodenbeläge, etwa wie in Schwimmbädern, würden bei einer dem Einfluss des Meeres ausgesetzten Treppe nicht gelten.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Treppe zum Watt darf rutschig sein. In: Legal Tribune Online, 29.06.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-schleswig-11u31-21-treppe-zum-wattmeer-darf-rutschig-sein/?fbclid=IwAR1grH1SRgmUwCQ_lTHIPIac0nYjae90uGrhMVOfT5zdB2AfDlh4qqtV5ZA, abgerufen am 30.06.2021).