#AlpmannNews: Verbraucherschutz vom 05.02.2020
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Bundesjustizministerin Lambrecht will die Rechte von Kunden von Mobilfunkunternehmen oder Fitnessstudios stärken. Die Bundesregierung hat sich bei zwei wichtigen Gesetzesvorhaben für Verbraucher und die digitale Wirtschaft geeinigt:Künftig dürfen Verträge mit Verbrauchern nur noch eine Laufzeit von einem Jahr haben und sich nur noch um drei Monate verlängern. Außerdem sollen telefonisch geschlossene Gas- und Stromverträge unwirksam sein, wenn sie nicht danach schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.
Unternehmen müssen Einwilligungen in Telefonwerbung dokumentieren und aufbewahren. Schließlich sollen Abtretungsverbote im Kleingedruckten unwirksam sein. Mit so einer Regelung können sich Unternehmen Verbraucherklagen besser vom Hals halten: Denn diese können ihre Ansprüche dann nicht auf Dritte übertragen, die dann für viele Betroffene Ansprüche gegen einen Konzern geltend machen.
Damit konnte sich nun das SPD-geführte Bundesjustizministerium durchsetzen. „Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig abgezockt und übervorteilt”, sagte Ministerin Christine Lambrecht.
Die Diskussion um Verbraucherschutz eignet sich sehr gut für die mündliche Prüfung! Wichtig ist dabei oftmals die juristische Abwägung pro und contra, ob es eine Stärkung der Verbraucherschutzrechte bedarf.
Hier geht’s zum Artikel von FAZ.NET! (Die Kunden brauchen keine kürzere Vertragslaufzeit. In: Frankfurter Allgemeine, 26.01.2020, https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-kunden-brauchen-keine-kuerzere-vertragslaufzeit-16600835.html?fbclid=IwAR012Ydr5RLwDFG6HpPbo_1ls-CeDxMtK75KR27Xi0S1zk809HUGPfwj0O8, abgerufen am 05.02.2020).