#AlpmannNews: Verbot zweier Fahrraddemos auf Autobahnen bestätigt vom 09.06.2021
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Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg (Beschluss vom 04.06.2021 – 11 ME 127/21; 11 ME 127/21) hat mit zwei Eilbeschlüssen das Verbot zweier Fahrraddemonstrationen auf Bundesautobahnen bestätigt. Konkret ging es um für den 05. und 06.06.2021 geplante bundesweite Protestaktionen gegen den Ausbau von Autobahnen und für eine Verkehrswende, die unter anderem auf der A 2, der A 39 und der A 33 stattfinden sollten. Nach § 8 Abs. 1 NVersG könne eine Versammlung unter freiem Himmel beschränkt werden, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Eine solche ergebe sich unter anderem aus der zu erwartenden Staubildung und der damit verbundenen Unfallgefahr bei einer Streckenführung über die Autobahn.
Hier geht’s zum Beitrag vom Tagesspiegel! (Polizei verbietet Radrouten durch den Autobahntunnel – wegen Sicherheitsbedenken. In: Der Tagesspiegel, 04.06.2021, https://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrrad-demos-in-berlin-polizei-verbietet-radrouten-durch-den-autobahntunnel-wegen-sicherheitsbedenken/27256008.html?fbclid=IwAR3_Jj8c8B3MCNrv_6nZFJRedIxM1auU6c_ZHKiUjdxMLkEsknHkiodRGYw, abgerufen am 09.06.2021).