#AlpmannNews: Vandalismus-Video im Klassenchat rechtfertigt Unterrichtsausschluss vom 18.11.2020
- In Allgemein
Die Leitung einer Schule darf einen Schüler vorläufig für sechs Tage vom Unterricht ausschließen, wenn dieser ein Video im internen Klassenchat teilt, auf dem zu sehen ist, wie ein Mitschüler im Unterricht einen Stuhl aus dem 4. Stock des Schulgebäudes wirft. Der Antragsteller habe das geordnete Schulleben gefährdet und das Vertrauen der Schulgemeinschaft in einen regelgeleiteten und gewaltfreien schulischen Rahmen erschüttert. Dabei sei es nicht relevant, ob der Antragsteller selbst den Vorfall gefilmt habe und wie er dazu stehe. Da das Video zeige, wie Schuleigentum zerstört und Menschen dadurch gefährdet werden, sei dessen Außenwirkung entscheidend. Diese habe der Antragsteller durch das Einstellen des Videos in den Klassenchat zu verantworten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (Beschluss vom 12.11.2020 – 3 L 649/20) in einem Eilverfahren entschieden.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Wer Randale-Video teilt, fliegt raus. In: Legal Tribune Online, 17.11.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-3l649-20-ausschluss-unterricht-schule-video-vandalismus-klassenchat/?fbclid=IwAR0dQVImc41xRQngiJwc5A5-mcG1PpzDiktua5AQBCek-8uinPSbS6zzFhM, abgerufen am 18.11.2020).