#AlpmannNews: Update zu 2G – Neue OVG Münster Entscheidung vom 29.12.2021
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Letzte Woche haben wir von der OVG Lüneburg Entscheidung berichtet, die die 2G-Regel im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt hat. Nach Beschlüssen mehrerer Oberverwaltungsgerichte ist die 2G-Regel im Einzelhandel vorerst nicht zu beanstanden und bleibt in Kraft. Sie ist nicht offensichtlich unverhältnismäßig. Dies entschied am Donnerstag das VG Berlin (Beschl. v. 23.12.2021, Az. VG 14 L 632/21). Auch das OVG Saarland (Beschl. v. 20.12.2021, Az. 2 B 278/21 und 2 B 289/21) und das OVG NRW (Beschl. v. 22.12.2011, Az. 13 B 1858/21.NE) äußerten sich entsprechend dazu. Zur Begründung erklärte das OVG Münster: “Die Zugangsbeschränkung verstoße nicht gegen den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz. „Der Verordnungsgeber kann davon ausgehen, dass die 2G-Regelung im Einzelhandel dazu beiträgt, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung der medizinischen Behandlungskapazitäten zu vermeiden.“
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (2G im Einzelhandel bleibt in den meisten Ländern. In: Legal Tribune Online, 23.12.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-vg14l63221-ovg-nrw-13b85821ne-ovg-schleswig-holstein-3mr3121-ovg-saarland-2b27821-2b28921-2g-einzelhandel-verhaeltnismaessig-ueberblick-coronavirus/, abgerufen am 29.12.2021).