#AlpmannNews: Trunkenheitsfahrt kostet Segway-Fahrer Führerschein vom 04.12.2019
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Wegen einer nächtlichen Trunkenheitsfahrt mit einem Segway muss ein Hamburger eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro zahlen und seinen Führerschein abgeben. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe am 19.12.2016 die Revision des 50 Jahre alten Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts verworfen, sagte ein Gerichtssprecher am 23.01.2017. Es sei dabei im Wesentlichen um die Frage gegangen, ob ein Segway ein Kraftfahrzeug ist. Bei einem solchen liegt der Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille (Az.: 1 Rev 76/16).
Hier geht’s zum Artikel von Legal Tribune Online! (Welche Promillegrenze soll für E-Scooter gelten? In: Legal Tribune Online, 02.12.2019, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/trunkenheitsfahrt-strassenverkehr-alkohol-promille-grenze-e-scooter-roller/?fbclid=IwAR3EOXhOrcNKvAEhn4O3mRSvzNoGgzzCDaxVKGJaR4xgDUCoTGztmpflY8I, abgerufen am 04.12.2019)