#AlpmannNews: Streit um Mini-Schwein in der Mietswohnung vom 23.02.2022
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Weil ein Mann ein Mini-Schwein in seiner Mietwohnung in Hannover hält, wollte seine Vermieterin ihn per Räumungsklage loswerden (AG Hannover, 468 C 7351/21).
Der Besitzer des Schweins sah keinen Kündigungsgrund. Nach seiner Aussage hatte er die Hausverwaltung über das neue Haustier informiert. Bewohner anderer Wohnungen in dem Haus hätten Hunde in der gleichen Größe. Mittlerweile ist der dunkelgrau gefärbte Bruce etwa kniehoch und hat einiges an Speck auf den Rippen. Der Halter machte darüber hinaus geltend, dass er zu 80 Prozent schwerbehindert sei und sein Schwein auch für therapeutische Zwecke habe.
Der Rechtsstreit endete nach kurzer Verhandlung mit einem Vergleich. Der 38-Jährige erklärte sich bereit, spätestens Ende August die 35-Quadratmeter-Wohnung samt seinem Schwein namens Bruce zu räumen. Zudem muss er 60 Prozent der Kosten des Verfahrens tragen, die Klägerin 40 Prozent.
Auch wenn das AG Hannover in diesem Fall kein Urteil gesprochen hat, kann dieser Fall als Grundlage für eine Examensklausur herangezogen werden. Denn Prüfer lieben bekanntlich Tiere und das Mietrecht.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Mini-Schwein “Bruce” muss ausziehen. In: Legal Tribune Online, 17.02.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-hannover-468c735121-minischwein-schwein-mietwohnung-wohnung-haustier-kuendigung/?fbclid=IwAR3cxkgSvMntGdgaTZAPbMieCvH4xAOIPGXOeNSZ4pSHYBXP3RGAhd-b3jo, abgerufen am 23.02.2022).