#AlpmannNews: Streit um krähenden Hahn: Muss in schallisolierten Stall vom 12.10.2022
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Ein krähender Hahn hat in der Kleinstadt Müncheberg eine Nachbarin um den Schlaf gebracht – nach einem Gerichtsbeschluss muss er künftig in einen schallisolierten Stall. Wie das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) (Beschl. v. 05.10.2022, Az. VG 5 L 270/22) mitteilte, krähte der Hahn im Bereich der Innenstadt zeitweise ab 3.00 Uhr nachts und bis 6.00 Uhr morgens. Laut Beschluss des VG stellt die nächtliche Störung durch den krähenden Hahn einen Verstoß gegen § 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes dar. Dieser sieht den Schutz der Nachtruhe vor erheblichem Lärm vor. Gemäß § 3 Absatz 2 Landesimmissionsschutzgesetz sind auch Tiere so zu halten, dass niemand durch die Immissionen, die durch sie hervorgerufen werden, mehr als nur geringfügig belästigt wird.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Da kräht kein Hahn mehr. In: Legal Tribune Online, 11.10.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/laermbelaestigung-nachtruhe-hahn-schallisolierter-stall-kraehprotokoll/, abgerufen am 12.10.2022).