#AlpmannNews: Stadt Köln durfte “Königreich Deutschland”-Lokal dichtmachen vom 24.08.2022
- In Allgemein
Die Stadt Köln war berechtigt, eine Gaststätte ohne vorherige schriftliche Anordnung zu schließen und zu versiegeln, die eine Gastwirtin als „Zweckbetrieb“ für das „Königreich Deutschland“ führen wollte. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss vom 12.8.2022 (Az. 4 B 61/21) entschieden. Die Gastwirtin hatte laut dem Gericht Ende Juli 2020 in Köln eine Gaststätte eröffnet, die sie als «Zweckbetrieb» des «Königreichs Deutschlands» in Form eines Vereinslokals ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis führen wollte. Zutritt sollten nur «Staatsangehörige und Zugehörige» dieses «Königreichs» haben. Die Wirtin sah sich damit nicht an Hygienevorschriften gebunden: Neben dem Recht des «Königreichs» seien keine weiteren Rechte und Pflichten zu beachten. Die Stadt durfte die Gaststätte schließen und versiegeln, weil die Betreiberin weder eine Erlaubnis hatte noch sich als zuverlässig erwiesen hat.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (“Königreich Deutschland” muss schließen. In: Legal Tribune Online, 23.08.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-4-b-61-21-gaststaette-koenigreich-deutschland-muss-schlieen-reichsbuerger/?fbclid=IwAR0QH8FSJQehu2ddIQTyVT8Hqahy994AC5yHPBi60kA56z2psqdygEmiSIo, abgerufen am 24.08.2022).