#AlpmannNews: Stadt Göttingen hat Abfall-Gebühren falsch berechnet vom 25.05.2022
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Die Stadt Göttingen hat Straßenreinigungs- und Müllgebühren falsch berechnet. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden (Urteil vom 18.05.2022 – 3 A 67/19). Die Richter gaben 60 Klägerinnen und Klägern Recht, die ihre Gebührenbescheide für die Straßenreinigung angefochten hatten, weil sie ihrer Ansicht nach zu hoch waren. In einem zweiten Fall ging es um von der Stadt veranschlagte Müllgebühren in Höhe von 500.000 Euro. Die Kosten waren bei der Verlegung eines Bachlaufs unter einer alten Deponie vor drei Jahren entstanden, die Stadt hatte sie in die Müllgebühren eingerechnet. Einige Grundstückseigentümer hatten dagegen geklagt – auch sie bekamen vom Verwaltungsgericht Recht. Laut Gericht war das Vorgehen der Stadt unzulässig, da es in dem Fall nicht um Müllentsorgung, sondern Gewässerunterhaltung ging.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Göttinger Abfallgebühren für 2019 rechtswidrig. In: Beck-aktuell, 24.05.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-goettingen-abfallgebuehren-fuer-2019-rechtswidrig?fbclid=IwAR32QN-GCbhqM7ijvJrh1oiAa3cRxXwF_WuO5j3Z_LvkT5YyJTNYELoxNnU, abgerufen am 25.05.2022).